Prophylaxe, Vorsorge und Behandlung von Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr
Die Krankenkassen übernehmen diese Individualprophylaxe für Kinder ab dem 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Gern können Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes zur Schwangerenprophylaxe bei uns anmelden.
Nach der Geburt des Kindes sehen wir Ihren Säugling ab dem 6. Lebensmonat zur ersten FU beim Zahnarzt. Das Baby ruht dabei gemütlich auf dem Schoß eines Elternteils und erlebt ohne Angst seinen ersten Zahnarztbesuch, indem wir nur eine erste Mundinspektion durchführen und das elterliche Gespräch über Themen wie Ernährung, Zahnputztechnik, Fluoridanwendung und das „Zahnen“ führen.
Bis zum 6. Lebensjahr gewöhnen wir Ihr Kleinkind schonend an die zahnärztlichen Behandlungsabläufe. Durch viel Erfahrung und Empathie unsererseits und Vertrauen der Eltern und Kinder in unsere Leistungen, ist es in den meisten Fällen möglich, dass Ihr Kind schon ab einem Alter von ca. 4 Jahren ganz allein und freudestrahlend unser Behandlungszimmer betritt und sich ohne Zwang den ersten Behandlungsschritten unterzieht. Nach der Behandlung gibt es die ersehnte Belohnung und in der Weihnachtszeit darf auch mal ein Kalendertürchen aufgemacht werden.
Unsere Prophylaxe vom 6. bis 18. Lebensjahr: